Bastian Schweinsteiger muss 15.000 Euro Unterhalt pro Kind zahlen
Christoph Koch IIBastian Schweinsteiger muss 15.000 Euro Unterhalt pro Kind zahlen
Ein spanisches Gericht hat den ehemaligen Fußballspieler Bastian Schweinsteiger verurteilt, monatlich 15.000 Euro Unterhalt für jedes seiner drei Kinder zu zahlen. Das im Januar 2026 rechtskräftig gewordene Urteil aus Mallorca trat in Kraft, nachdem keine Berufung eingelegt wurde. Es folgt auf die offizielle Trennung des Paares im Juli 2025 wegen "unüberbrückbarer Differenzen".
Schweinsteiger und die ehemalige Tennisstar Ana Ivanovic hatten vor neun Jahren in Venedig geheiratet. Einst als eines der harmonischsten Promi-Paare gefeiert, endete ihre Beziehung im vergangenen Sommer. Die Entscheidung des spanischen Gerichts bildet nun die Grundlage für die laufenden Sorge- und Finanzregelungen in Deutschland.
Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht den bisherigen Lebensstil der Familie, zu dem monatliche Ausgaben von 6.000 bis 7.000 Euro allein für Lebensmittel gehörten. Hinzu kamen Kosten für Hauspersonal und individuelle Kindermädchen für jeden der drei Söhne – Luca, Leon und Theo. Die Richter begründeten die Zahlung von 15.000 Euro pro Kind mit Schweinsteigers hohem Einkommenspotenzial und dem gewohnten Lebensstandard der Kinder.
Da innerhalb der 30-tägigen Frist keine Berufung eingereicht wurde, bleibt das Urteil bestehen. Die jährliche Unterhaltssumme beläuft sich damit auf über 540.000 Euro. Ivanovic hatte rechtliche Schritte gegen Schweinsteiger eingeleitet, die zu diesem Ergebnis vor den spanischen Gerichten führten.
Der Fall wird nun die Scheidungsverhandlungen in München beeinflussen, wo weitere finanzielle und sorgerechtliche Bedingungen geklärt werden.
Das rechtskräftige Urteil legt für Schweinsteiger eine klare finanzielle Verpflichtung fest. Gleichzeitig schafft es einen Rahmen für das weitere Scheidungsverfahren des Paares in Deutschland. Die Entscheidung spiegelt die Bewertung des Gerichts wider – sowohl zum bisherigen Lebensstil der Familie als auch zu den finanziellen Möglichkeiten des ehemaligen Sportlers.






