24 May 2026, 14:37

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor

Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall begann vor vier Jahren, als er den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor online beleidigte. Trotz des Erfolgs warnte der Schriftsteller, dass normale Bürger oft nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen ähnliche Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Der Prozess warf grundsätzliche Fragen auf, wie Deutschland mit kleineren Straftaten umgeht. Über die Hälfte aller Strafverfahren werden dort durch Strafbefehle erledigt – das bedeutet, Angeklagte kommen nur selten vor einen Richter, es sei denn, sie legen gegen die Geldstrafe Widerspruch ein.

Der Streit eskalierte, als der Autor 2020 in einem Tweet über Philipp Amthor schrieb. Anfangs nahm niemand Notiz davon. Doch ein Jahr später bezeichnete derselbe Schriftsteller die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“, woraufhin die Behörden den älteren Beitrag erneut prüften.

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung von Amtsträgern unter Strafe stellt. Der Staat handelte ohne formelle Beschwerde und argumentierte, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Es folgte ein Strafbefehl über 90 Tagessätze – sofern der Autor nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegte.

Der Schriftsteller focht die Entscheidung an und gewann schließlich vor Gericht. Dennoch forderte er, Paragraf 188 abzuschaffen oder zu reformieren, da er vor allem diejenigen unverhältnismäßig belaste, die sich keine juristischen Auseinandersetzungen leisten könnten. Die meisten Angeklagten, so seine Feststellung, akzeptierten Strafbefehle lieber, als höhere Kosten oder einen Prozess zu riskieren.

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Das Urteil schafft zwar keine rechtliche Präzedenz, offenbart aber Lücken in der deutschen Strafverfolgung bei Bagatelldelikten. Viele Fälle enden mit Strafbefehlen, sodass Angeklagte kaum Handlungsmöglichkeiten haben – es sei denn, sie wehren sich gegen die Strafe. Die Erfahrungen des Autors deuten darauf hin, dass die meisten Menschen ohne juristische Unterstützung eine Verurteilung hinnehmen würden, statt sich dagegen zu wehren.

Quelle