17 January 2026, 13:40

6.000 Euro Strafe: Frau hält Stockente ein Jahr unter Trampolin gefangen

Eine Mallard-Ente liegt auf dem Boden neben einem Baum, umgeben von Pflanzen und Zweigen.

Enten-Art unter Trampolin gefangen - Bußgeld - 6.000 Euro Strafe: Frau hält Stockente ein Jahr unter Trampolin gefangen

Eine Frau von einer Insel im Chiemsee wurde zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie eine wilde Stockente unter unzumutbaren Bedingungen gehalten hatte. Der Vogel war über ein Jahr lang unter einem Trampolin in ihrem Garten eingesperrt. Die Behörden urteilten, dass ihr Verhalten gegen Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzgesetze verstieß.

Der Fall begann im Sommer 2024, als Sachverständige vom Veterinäramt die Ente untersuchten. Sie fanden den männlichen Vogel – eine so genannte Enterich – in artfremden Haltungsbedingungen vor. Das Tier wurde anschließend zur Begutachtung zu einem Tierarzt gebracht.

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Da Stockenten in Deutschland als jagdbares Federwild gelten, ist ihre private Haltung nur mit einem Jagdschein erlaubt. Die Frau verfügte über keine solche Genehmigung, weshalb sowohl das Fangen als auch das Halten des Vogels illegal waren. Nach einem Jahr in Gefangenschaft war die Ente nicht mehr überlebensfähig in freier Wildbahn, sodass sie eingeschläfert werden musste. Die Untere Naturschutzbehörde verhängte die Strafe in Höhe von 60 Tagessätzen und bestätigte damit die Verantwortung der Frau für die Verstöße.

Das Bußgeld dient als Mahnung an die strengen deutschen Vorschriften zur Haltung wildlebender Tiere. Ohne die erforderliche Erlaubnis ist das Fangen oder Halten von Wildtieren gesetzeswidrig. Der Fall zeigt zudem die Folgen mangelnder Fürsorge für Tiere, die ihrem natürlichen Lebensraum entnommen werden.