23 Direktkandidaten verlieren trotz Wahlsieg ihr Bundestagsmandat 2025
Maren WeihmannCSU-Politiker Ullrich reicht Klage in Karlsruhe gegen Wahlrecht ein - 23 Direktkandidaten verlieren trotz Wahlsieg ihr Bundestagsmandat 2025
Bei der Bundestagswahl 2025 erhielten 23 da direkt gewählte Kandidaten trotz Wahlsiegs kein Mandat
Durch eine Reform des Wahlrechts, die von der vorherigen Koalitionsregierung beschlossen wurde, konnten 23 Sieger in ihren Wahlkreisen nicht in den Bundestag einziehen. Ziel der Neuregelung war es, die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen. Dennoch blieb keine Partei vollständig von der Vertretung im Parlament ausgeschlossen.
Die Änderungen des Wahlsystems führten dazu, dass in mehreren Bundesländern da direkt gewählte Abgeordnete leer ausgingen. Besonders betroffen war Baden-Württemberg mit sechs Fällen, gefolgt von Hessen mit fünf sowie Bayern und Rheinland-Pfalz mit jeweils drei. Jeweils ein Wahlkreissieger verlor zudem in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sein Mandat.
Die Reform traf Politiker verschiedener Parteien: 15 gehörten der CDU an, vier der AfD, drei der CSU und einer der SPD. Zu den Betroffenen zählt auch Volker Ullrich, ehemaliger CSU-Abgeordneter, der als einer der 23 da direkt gewählten Kandidaten keinen Sitz im Bundestag erhielt.
Ullrich kündigte nun an, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen. Seine Entscheidung folgt auf die Ablehnung einer früheren Petition gegen die Wahlrechtsreform durch den Bundestag.
Die Reform von 2025 hat bereits zu mehreren Klagen geführt – Ullrichs Beschwerde ist die jüngste. Zwar gelang es, die Größe des Bundestags zu verringern, doch gleichzeitig wurden 23 da direkt gewählte Abgeordnete von ihrem Amt ausgeschlossen. Das Ergebnis des Verfahrens könnte künftige Wahlregeln in Deutschland prägen.






